1C_587/2008: unzulässige Beeinflussung einer Abstimmung durch verzögerte und verfälschte Darstellung (amtl. Publ.)
Das Ergebnis einer Abstimmung kann durch eine behördliche Beeinflussung der Stimmberechtigten beeinflusst werden, zB durch Erläuterungen von Gemeindebehörden bei Gemeindeversammlungen. Behörden sind dabei “zur Objektivität verpflichtet, sie dürfen Zweck und Tragweite einer Vorlage nicht falsch darstellen. Die Behörde muss sich nicht mit jeder Einzelheit einer Vorlage befassen und nicht alle denkbaren Einwendungen, welche gegen eine Vorlage … weiterlesen