4A_180/2020: De lege lata keine Möglichkeit, Hauptverhandlungen in Zivilprozessen ohne Zustimmung der Parteien mittels Videokonferenzen durchzuführen (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht stellte in diesem Urteil klar, dass de lege lata Videokonferenzen in der ZPO nicht vorgesehen seien. Vielmehr setze die elektronische Kommunikation mit den Parteien grundsätzlich deren Einverständnis voraus. Die zivilprozessrechtliche Grundlage für die Abnahme gewisser Beweise mittels Videokonferenz solle erst geschaffen werden und es gehe nicht an, dieser gesetzgeberischen Entwicklung vorzugreifen. Hintergrund bildete … weiterlesen