4C.258/2006 und 4A_380/2007: Zahlung einer Fremdwährungsforderung in CHF Recht, nicht Pflicht (amtl. Publ.)
Bei Darlehensverträgen ohne Effektivklausel ist der Schuldner berechtigt, aber nicht verpflichtet (Alternativermächtigung), das Darlehen statt in der Währung des Darlehens in Schweizer Franken zurückzuzahlen, wobei der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Fälligkeit massgebend ist (OR 84 II). Bei der Zwangsvollstreckung der Forderung auf Rückzahlung des Darlehens gilt SchKG 67 I Ziff. 3; die Forderung ist in … weiterlesen