Abkommen mit Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz‑, Polizei- und Zollsachen

Der Bun­desrat hat die Botschaft zum Abkom­men mit Frankre­ich über die gren­züber­schre­i­t­ende Zusam­me­nar­beit in Justiz‑, Polizei- und Zoll­sachen vorgelegt. Solche bilat­erale Abkom­men beste­hen bere­its mit diversen Nach­bar- und anderen Staat­en. Dieses Abkom­men mit Frankre­ich ist eine über­ar­beit­ete Fas­sung des gel­tenden Abkom­mens von 1998. Wie auch die anderen Abkom­men regelt es  “die gren­züber­schre­i­t­ende Zusam­me­nar­beit zwis­chen den … weit­er­lesen

Inkrafttreten des neuen FamZG und der FamZV per 1.1.2009

Das neue FamZG vom 24. März 2006 tritt auf den 1. Jan­u­ar 2009 in Kraft. Art. 17 und 26 trat­en bere­its am 1. März 2007 in Kraft. Eben­falls auf den 1. Jan­u­ar 2009 wurde die FamZV in Kraft geset­zt. Erläuterun­gen zur FamZV und zu Änderun­gen des FLG Botschaft zum FamZG (Zusatzbericht der Kom­mis­sion für soziale Sicher­heit … weit­er­lesen

4A_316/2007: Unterscheidung Bürgschaft/Schuldübernahme

Das BGer schützt hier die Ausle­gung ein­er Vere­in­barung durch die Vorin­stanz, wonach in einem (unklar for­mulierten) Auf­nah­mege­such für ein Pflege­heim, das auch durch den Sohn des Pfleglings unterze­ich­net wurde, man­gels eines aus­re­ichen­den Eigen­in­ter­ess­es des Sohns keine Schuldüber­nahme, son­dern eine (form­nichtige) Bürgschaft liegt. Im Auf­nah­mege­such unterze­ich­nete der Vater ein For­mu­lar u.a. mit fol­gen­dem Text: “D. Unterze­ich­nete haftet … weit­er­lesen

5A_204/2007: Urteilsfähigkeit einer 88- bzw. 94-jährigen Testatorin

Nach einem Urteil des BGer zur Urteils­fähigkeit ein­er zum Zeit­punkt der Tes­ta­mentser­rich­tun­gen 88- bzw. 94-jähri­­gen Frau, die wed­er an Geis­teskrankheit noch ‑schwäche noch an Alterss­chwäche litt (trotz Gedächt­niss­chwäche) und selb­ständig lebte, durfte die Vorin­stanz die Wider­legung der Ver­mu­tung der Urteils­fähigkeit als gescheit­ert betrachten.

9C_481/2007: Zustellungsfiktion bei eingeschriebener Post (amtl. Publ.)

Das BVer­wGer trat auf eine Beschw­erde gegen eine renten­ablehnende Ver­fü­gung der IV-Stelle für Ver­sicherte im Aus­land wegen Fristver­säum­niss­es nicht ein. Die dage­gen gerichtete Beschw­erde weist das BGer ab. “Im hier zu beurteilen­den Fall stellt sich […] die Frage, ob die früher in analoger Anwen­dung der Recht­sprechung zur Briefkas­ten- und Post­fachzustel­lung auch beim Postrück­be­hal­tungsauf­trag beachtete Fik­tion, … weit­er­lesen

9C_272/2007: Keine Drittauszahlung der Kinderrente an mündige Kinder (amtl. Publ.)

Auf Ersuchen der geschiede­nen sorge­berechtigten Mut­ter zahlte die IV die Kinder­renten für die bei­den ehe­lichen Kinder direkt an die Kinder und nicht mehr an den Vater, der eine IV-Rente bezog, aus. Das BGer weist eine Beschw­erde des Vaters ab. Eine Drit­tauszahlung der Kinder­rente an das mündi­ge Kind ist geset­zlich nicht vorge­se­hen. Selb­st wenn angenom­men würde, … weit­er­lesen

2A.62/2007: Unterstellung unter das GwG

Eine Genossen­schaft unter­stützte ihre Mit­glieder in Fra­gen der Mark­twirtschaft in der Elek­tro- und Telekom­branche zu unter­stützen. Sie ver­mit­telte auch Geschäftsab­schlüsse zwis­chen Mit­gliedern und Waren­liefer­an­ten und wick­elte in diesem Zusam­men­hang für ca. 50 Liefer­an­ten den Zahlungsverkehr ab: Der Liefer­ant stellt seine Rech­nun­gen auf den Namen der beliefer­ten Mit­glieder aus und sendet sie der Genossen­schaft; diese zahlt … weit­er­lesen

5C.186/2006: Verwandtenunterstützung; “günstige Verhältnisse”

Strit­tig war hier, ob auf­grund der Dif­ferenz von CHF 2’500 aus Einkün­ften von CHF 9’690 und dem erweit­erten Exis­tenzmin­i­mum von CHF 7’190 eine Ver­wandte­nun­ter­stützung von monatlich CHF 1500 in Frage kommt. Das BGer verneint die Frage. Das BGer stellt fest, dass als wohlhabend anzuse­hen ist,  “… wer über die finanziellen Mit­tel ver­fügt, die es ihm erlauben, … weit­er­lesen

B 160/06: Informationspflichten der Vorsorgeeinrichtung

Der Beschw­erde­führerin wurde gestützt auf den Vor­sorgev­er­trag mit der Stiftung eine regle­mentskon­form bemessene Alter­srente von CHF 13’003 p.a. aus­gerichtet. Sie leit­ete aus fol­gen­den Rechts­grund­la­gen einen Anspruch auf eine höhere als die regle­men­tarische Alter­sleis­tung ab: (1) cul­pa in con­tra­hen­do zufolge Ver­let­zung der Infor­ma­tion­spflicht durch die Stiftung; (2) Anwen­dung der Ungewöhn­lichkeit­sregel bezüglich der die Höhe ihrer Alter­srente … weit­er­lesen