1C_214/2016: “Watchlist” der FINMA darf nur erhärtete Angaben und zuverlässige Daten enthalten; Löschungsanspruch hier bejaht
Die FINMA führt seit 2009 die Datensammlung „Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit und Berufsausübung“ als Hilfsdatensammlung zur Beurteilung, ob einzelne natürliche Personen die in den Aufsichtsgesetzen verlangte Gewähr bieten — die sog. Watchlist. Ein ehemaliger leitender Angestellter einer Bank, die offenbar in schwerwiegender Weise gegen schweizerisches Finanzmarktrecht verstossen hatte, hatte zunächst Auskunft in seine Daten in … weiterlesen