1C_369/2014: Das in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich verankerte 5%-Quorum für Gemeinderatswahlen ist verfassungskonform
Im Urteil vom 28. November 2014 befasste sich das BGer mit der Zulässigkeit des in der Gemeindeordnung der Stadt Zürich verankerten 5%-Quorums für Gemeinderatswahlen. Im Anschluss an die Wahl des Gemeinderats der Stadt Zürich für die Legislaturperiode 2014–2018 erhob B. Luthiger Stimmrechtsrekurs an den Bezirksrat Zürich. Schliesslich gelangte er mit Stimmrechtsbeschwerde an das BGer, welches seine Begehren abweist. … weiterlesen