6B_183/2014: Tatbestandliche Einschränkung des untauglichen Versuchs (neue Rspr.; amtl. Publ.)
Der untaugliche Versuch bedarf einer tatbestandlichen Strafbarkeitseinschränkung insoweit, als nur Verhaltensweisen bestraft werden sollen, die sich als „ernstlicher Angriff auf die rechtlich geschützte Ordnung“ darstellen. Daher ist ausser dem Deliktsverwirklichungswillen des Täters auch eine “minimale objektive Gefährlichkeit” des Täterverhaltens erforderlich. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: … weiterlesen