ESTV: Wegleitung vom 1. Juli 2013 zur EU-Zinsbesteuerung (Steuerrückbehalt und freiwillige Meldung)
Die ESTV hat auf ihrer Website die auf den 1. Juli 2013 angepasste Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung publiziert.
Die ESTV hat auf ihrer Website die auf den 1. Juli 2013 angepasste Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung publiziert.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte in der Kalenderwoche 26 Medienmitteilungen zu folgenden Themen: Positive Bewertung der schweizerischen Bankenregulierung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht prüfte, ob die schweizerische Regulierung mit den Basel-III-Eigenmittelvorschriften übereinstimmt; insgesamt zeichnete der Ausschuss ein sehr positives Bild über den Stand der schweizerischen Regulierung, siehe Medienmitteilung FINMA … weiterlesen
Im Entscheid 4A_620/2012 vom 29. Mai 2013 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine Partei trotz Kentnnis eines Ablehnungsgrundes mit ihrem Ablehnungsbegehren gegen eine von der Gegenpartei ernannte Schiedsrichterin zuwarten könne, bis diese bestätigt worden ist. Im vorliegenden Fall ging es um ein Schiedsverfahren vor dem Tribunal Arbitral du Sport (“TAS”). Gemäss R34 Abs. … weiterlesen
Der Bundesrat hat den Entwurf und die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) vorlegt. Nach Art. 1 Abs. 1 hat dieses Gesetz den Zweck, “die Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens im Bildungsraum Schweiz” zu stärken. Dabei werden im Gesetz “im Hinblick auf ein insgesamt günstiges Bildungsklima Grundsätze herausgearbeitet” (Botschaft), wobei laut dem … weiterlesen
Die Bundesversammlung hat folgende Verfassungsänderungen gewährleistet (Beschluss und Botschaft) im Kanton Solothurn: Ergänzung der Unvereinbarkeitsregelungen im Kanton Basel-Landschaft: Änderung der Gerichtsorganisation, Reorganisation der Behörden im Zivilrecht im Kanton Graubünden: Gebietsreform im Kanton Aargau: Regalrechte im Kanton Neuenburg: erforderliches Mehr von drei Fünfteln der Mitglieder des Grossen Rates für die Annahme bestimmter Gesetze und Dekrete im … weiterlesen
Im Entscheid 4A_649/2012 vom 13. Mai 2013 prüfte das Bundesgericht, ob ein interner Schiedsspruch im Ergebnis willkürlich war gemäss Art. 393 lit. e ZPO, weil er der Teilungsvorschrift von Art. 634 ZGB widersprach. 2004 verstarb A.a. Als einzige gesetzliche Erben hinterliess er A.x. (Kläger und Beschwerdeführer) sowie dessen Schwestern A.w. und A.v. Der Erblasser A.a. … weiterlesen
BGer. 4A_177/2013 vom 29. Mai 2013, E. 1.1–1.4 geben einen guten Überblick zur Rechtsprechung betreffend die Anfechtung eines Massnahmeentscheides, mit dem ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung im Sinne von Art. 158 ZPO gutgeheissen und eine Beweisabnahme angeordnet wird. In derartigen Fällen liegt ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG vor. Das Bundesgericht … weiterlesen
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK‑S) hat gestützt auf die parlamentarische Initiative von alt-SR Stähelin vorgeschlagen, die Bestimmungen des OR über den Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a-228) mangels praktischer Bedeutung ersatzlos zu streichen (vgl. den Bericht der RK‑S). Im Zuge dieser Bereinigung soll auch UWG 3 lit. m und UWG 4 lit. d angepasst werden (jeweils … weiterlesen
Das BGer hält im vorliegenden Urteil fest, dass der Vermieter grundsätzlich frei ist, nach welchem Schlüssel er wertvermehrende Investitionen (Mehrleistungen i.S.v. OR 269a lit. b und VMWG 14) auf die Mieter verteilt: […] plusieurs méthodes sont envisageables, la ventilation pouvant s’opérer selon la clé de répartition applicable à la propriété par étages […], selon la … weiterlesen
Im Entscheid hatte das BGer zu klären, ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung der fraglichen in Guernsey registrierten “Investitionsgesellschaft” (AK von CHF[?] 50 Mio.) an deren Sitz oder in der Schweiz am Sitz der Muttergesellschaft befand. (E. 2.2) Der Ort der tatsächlichen Verwaltung liegt praxisgemäss dort, wo eine Gesellschaft ihren wirtschaftlichen und tatsächlichen Mittelpunkt … weiterlesen