4A_61/2013: Keine arbeitsrechtliche Herausgabepflicht (Art. 339a OR) bezüglich einer Uhr, die an den Arbeitnehmer ausgeliehen wurde (Art. 305 OR)
Vor Bundesgericht war nur noch strittig, ob der Arbeitnehmer eines Uhrengeschäfts eine Uhr zurückzugeben habe, die ihm von der Arbeitgeberin während des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt worden war. Hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwerde prüfte das Bundesgericht, ob die arbeitsrechtliche Streitwertgrenze von CHF 15’000 anzuwenden war, kam jedoch zum Ergebnis, dass im vorliegenden Fall die allgemeine Streitwertgrenze … weiterlesen