9C_833/2012: Voraussetzungen für eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung (amtl. Publ.)
Zufolge Ehescheidung wurden CHF 4’109.90 auf ein Freizügigkeitskonto bei der Zürcher Kantonalbank überwiesen. T. wollte sich den Betrag wegen seiner selbstständigen Tätigkeit bar auszahlen lassen, aber seine zwei Gesuche blieben erfolglos. Das Sozialversicherungsgericht hiess dafür seine Klage gut und stellte fest, T. habe einen Anspruch auf Barauszahlung, soweit hinreichend belegt sei, dass er selbstständig erwerbend … weiterlesen