9C_1036/2012: Anwendungsbereich des Verantwortlichkeitsgesetzes des Bundes. Die Haftungsbestimmungen des BVG gehen als lex specialis vor (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob das Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes (VG; SR 170.32) oder die Haftungsordnung des BVG (SR 831.40) zur Anwendung gelangt. Materiellrechtlicher Streitgegenstand war der Rückgriffsanspruch des Sicherheitsfonds gegen den Bund aus mangelhafter Aufsichtstätigkeit gestützt auf das BVG (BGer. 9C_1036/2012 vom 27. März 2012, E. 2.1 und 5.1). Betreffend das Verhältnis des VG … weiterlesen