2C_1040/2012: Regeln über die Zustellfiktion sind “vernünftig” zu handhaben
Der Beschwerdeführer führte betreffend verschiedene Steuerjahre Verfahren im Kanton Zürich. Dem Beschwerdeführer wurden verschiedentlich Verfügungen mit eingeschriebener Post und auch amtlich (d.h. über das Stadtammannamt) zugestellt, die aber von diesem jeweils nicht abgeholt wurden. Im Entscheid setzte sich das BGer mit der Zustellfiktion auseinander. (E. 4.1) Weder das DBG noch das StHG regeln die Form … weiterlesen