Lohnmeldung für ausländische Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum
Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU liberalisiert die vorübergehende, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr. Mitarbeiter, die im Auftrag eines Betriebs mit Sitz im EU/EFTA-Raum eine Dienstleistung bis zu maximal 90 Tagen erbringen, sind zwar meldepflichtig, aber nicht bewilligungspflichtig. Das Parlament hat in der Sommersession 2012 beschlossen, die bestehenden flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr … weiterlesen