4A_297/2011: Zustellungsfiktion: Anwälte müssen ausgehändigte Sendungen auf Vollständigkeit prüfen
Das BGer hält im vorliegenden Urteil fest, dass die Zustellungsfiktion bei eingeschriebenen Sendungen (d.h. Fiktion der Zustellung am letzten Tag der Abholfrist) auch dann gilt, wenn der Postbeamte beim Abholen der avisierten Sendungen versehentlich nicht alle Sendungen aushändigt, denn der Anwalt oder seine Hilfsperson ist verpflichtet zu kontrollieren, ob die ausgehändigen Sendungen den avisierten Sendungen … weiterlesen