4A_512/2012: Fragen betr. Kapitalerhöhung
Das BGer stellt im vorliegenden Entscheid zunächst vorfrageweise und in Bestätigung von BGE 67 I 111 fest, dass bei einer Kapitalerhöhung auch der Nennwert der bestehenden Titel bei gleichbleibender Anzahl Aktien erhöht werden kann (was natürlich voraussetzt, dass bei einer solchen AK-Erhöhung nur bestehende Aktionäre zeichnen). Ausserdem kann bei einer Gesellschaft mit voll-liberierten Aktien eine … weiterlesen