5C_270/2012: Unterscheidung zwischen unverheirateten und verheirateten Personen bei der Wohnsitzbestimmung
Im Urteil 2C_270/2012 vom 2. Dezember 2012 bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung 2012 zur Bestimmung des Wohnsitzes (Art. 23 ff. ZGB). Danach setzt sich der Wohnsitzbegriff aus einem objektiven, äusseren Element (Aufenthalt) und einem subjektiven, inneren Element (Absicht dauerenden Verbleibens) zusammen. Im Rahmen einer Abwägung von Indizien sind sämtliche Familien‑, Berufs- und Lebensumstände zu berücksichtigen … weiterlesen