Kanton Zürich: Steuerliche Behandlung von zurückbezahlten Retrozessionen (Produkte-Retros steuerbar; Banken-Retros nicht steuerbar)
Gemäss amtlicher Mitteilung behandelt der Kanton Zürich zurückbezahlte Retrozessionen steuerlich wie folgt. Die Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Produkte-Retrozessionen ist steuerbarer Vermögensertrag. Die Rückerstattung von Banken-Retrozessionen ist im Privatvermögen einkommenssteuerlich unbeachtlich. Retrozessionen sind Vergütungen, die Banken und Produkteanbieter Vermögensverwaltern für die generierten Gebühren entrichten. Grundsätzlich wird zwischen Banken-Retrozessionen und Produkte-Retrozessionen unterschieden. Banken-Retrozessionen: Banken verrechnen ihren Kunden … weiterlesen