Bundesrat: Verschärfung der Aufwandbesteuerung ab 2016; Rechtshilfe bei Fiskalischen
1. Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung gilt ab 2016 Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung tritt im StHG am 1. Januar 2014 in Kraft. Danach bleibt den Kantonen zwei Jahre zur Anpassung des kantonalen Rechts. Ab 1. Januar 2016 gelten die neuen Bestimmungen auch bei der direkten Bundessteuer. Die Gesetzesbestimmungen enthalten folgende wesentliche Neuerungen: Aufwand mindestens das Siebenfache und … weiterlesen