2C_28/2011: LL.M. als Aus- oder Weiterbildung? Kosten jedenfalls für 2004 steuerlich grundsätzlich nicht abzugsfähig
Das Bundesgericht hat entschieden, dass — jedenfalls für 2004 — die Kosten für ein LL.M.-Studium grundsätzlich als Ausbildungskosten und nicht als Weiterbildungskosten gelten. Das BGer die bisherige Unterscheidung zwischen abzugsfähigen Weiterbildungs- und nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten bestätigt. Abzugsfähig sind alle Kosten der Weiterbildung (DBG 26 lit. d), die objektiv mit dem gegenwärtigen Beruf des Steuerpflichtigen im … weiterlesen