4D_4/2011: Beweislast für die rechtzeitige Rüge im Kaufrecht (Bestätigung der Rsp.)
Das BGer bestätigt seine bestehende Rechtsprechung, wonach die Rechtzeitigkeit der kaufrechtlichen Mängelrüge vom Käufer zu beweisen ist, der sowohl den Zeitpunkt der Rüge als auch seiner Kenntnis vom Mangel belegen muss. Im vorliegenden Fall ging es um versteckte Mängel der Wurzelballen gelieferter Bäume. Ein Beweis der rechtzeitigen Rüge lag nicht vor. Die Annahme des KGer … weiterlesen