4A_259/2010: Überzeitentschädigung ist nach Chauffeurverordnung zwingend (amtl. Publ.)
Die Chauffeurverordnung (ARV 1) verweist in Art. 7 für den Lohnzuschlag für Überzeit auf das OR (OR 321c). Diese Verweisung hat, wie das BGer hier festhält, aber nicht die Wirkung, dass auch unter Geltung der Chauffeurverordnung ein Ausschluss der Entschädigung iSv OR 321c III zulässig wäre. Das ergibt sich aus dem Begriff der Höchstarbeitszeit, aber auch … weiterlesen