2C_110/2008: § 2 Abs. 2 Gebührenverordnung des OGer ZH verfassungskonform
Die neue Verordnung über die Gerichtsgebühren (GebV/ZH) bestimmt in § 2 Folgendes: “1 Grundlage für die Festsetzung der Gebühren bilden der Streitwert bzw. das tatsächliche Streitinteresse, der Zeitaufwand des Gerichts und die Schwierigkeit des Falls.2 Bei offensichtlichem Missverhältnis zwischen Streitwert und tatsächlichem Streitinteresse bemisst sich die Gebühr nach dem höheren der beiden Werte.3 In den … weiterlesen