Änderung der Steuererlassverordnung per 1. Juli 2009
Die Steuererlassverordnung des EVD soll geändert werden. Die Änderung betrifft vor allem die Zuständigkeit. Der noch gültige Art. 4 der Verordnung hat folgenden Inhalt: “1 Die Eidgenössische Erlasskommission (EEK) entscheidet über Eingaben, mit denen um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 5000 Franken pro Jahr ersucht wird.2 Die kantonale Erlassbehörde entscheidet über Eingaben, … weiterlesen