2C_783/2008: Verletzung der Standesregeln (Honorareinforderung bei amtl. Verteidigung)
Das BGer schützt einen Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen, das seinerseits einen Entscheid der Anwaltskammer des Kantons St. Gallen bestätigt hatte. Der Beschwerdeführer war Pflichtverteidiger seines Mandanten, stellte diesem aber dennoch Rechnungen. Damit verletzte er mehrfach Art. 58 StP/SG (der amtliche Verteidiger wird vom Staat entschädigt; er darf vom Angeschuldigten kein Honorar fordern) und Art. … weiterlesen