9C_272/2007: Keine Drittauszahlung der Kinderrente an mündige Kinder (amtl. Publ.)
Auf Ersuchen der geschiedenen sorgeberechtigten Mutter zahlte die IV die Kinderrenten für die beiden ehelichen Kinder direkt an die Kinder und nicht mehr an den Vater, der eine IV-Rente bezog, aus. Das BGer weist eine Beschwerde des Vaters ab. Eine Drittauszahlung der Kinderrente an das mündige Kind ist gesetzlich nicht vorgesehen. Selbst wenn angenommen würde, … weiterlesen