5C.186/2006: Verwandtenunterstützung; “günstige Verhältnisse”
Strittig war hier, ob aufgrund der Differenz von CHF 2’500 aus Einkünften von CHF 9’690 und dem erweiterten Existenzminimum von CHF 7’190 eine Verwandtenunterstützung von monatlich CHF 1500 in Frage kommt. Das BGer verneint die Frage. Das BGer stellt fest, dass als wohlhabend anzusehen ist, “… wer über die finanziellen Mittel verfügt, die es ihm erlauben, … weiterlesen