Änderung der BVV 3 per 1. Januar 2008 in Kraft
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Die Änderung betrifft Art. 3 Abs. 1 (Ausrichtung der Leistungen) und Art. 7 Abs. 3 und 4 (Abzugsberechtigung für Beiträge).