4A_225/2019: Gerichtlicher Augenschein setzt grundsätzlich einen Parteiantrag voraus
A. (Beschwerdeführerin) arbeitete als Pflegefachfrau in einem öffentlich-rechtlich organisierten Spital des Kantons Basel-Stadt. Am 8. März 2010 erlitt sie während der Arbeit einen Unfall. Als A. in der Küche ihrer Station einen Einbauschrank öffnete, wurde sie am Kopf von einem ungefähr fünf Kilogramm schweren Regalbrett und einem Gitter getroffen. Die Gegenstände fielen aus Überkopfhöhe auf … weiterlesen