4A_232/2019: Ungewöhnlichkeitsregel und Allgemeine Versicherungsbedingungen (Ungewöhnlichkeit verneint)
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit einer kollektiven Krankentaggeldversicherung ist nicht ungewöhnlich, wenn sie einen Leistungsanspruch bei einem unverschuldeten, krankheitsbedingen Freiheitsentzug ausschliesst. Dem Urteil des Bundesgerichts vom 18. November 2018 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Versicherte war seit dem 1. September 2013 bei der C. AG (Arbeitgeberin) als Kranführer beschäftigt und über … weiterlesen