4A_334/2017: Entschädigungspflichtige Rufbereitschaft bei echter Arbeit auf Abruf; Abgrenzung vom Pikettdienst
A. (Beschwerdeführer) und die B. AG hielten im Arbeitsvertrag fest, das Arbeitspensum und die spezifischen Arbeitsaufgaben würden wöchentlich bzw. monatlich vereinbart; A. sei teilzeit auf Abruf angestellt (“Part time on demand (20–30 %); the working level and specific tasks will be agreed upon on a weekly and monthly basis with the companies management board”). Vor … weiterlesen