4A_291/2018: Einseitige Unverbindlichkeit arbeitsrechtlicher Gerichtsstandsvereinbarungen
B. (Beschwerdegegner) war bei der A. AG (Beschwerdeführerin) mit Arbeitsvertrag vom 9. September 2009 als Geschäftsführer angestellt. Der Arbeitsvertrag enthielt folgende Gerichtsstandsvereinbarung: “Bei allfälligen Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des Arbeitgebers und/oder am Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständig.” Die A. AG kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, worauf B. beim Kantonsgericht Obwalden Klage einreichte. Die Arbeitgeberin … weiterlesen