4A_97/2014 : Absichtliches Verschweigen eines Werkmangels nur bei Kenntnis und (Eventual-)Vorsatz; Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit
Das KGer VS hatte in einer Forderung aus einem Werkmangel festgehalten, Mängel (hier an einem Bauwerk) seien durch die Architekten gegenüber dem Besteller dadurch absichtlich verschwiegen worden, dass die Architekten ein in Wirklichkeit mangelhaftes Werk als mängelfrei bezeichnet hatten – zwar nicht wider besseres Wissen, aber ohne einen Gutachter beizuziehen, der die Mängel leicht hätte … weiterlesen