5A_592/2013: Begriff der geschäftlichen Tätigkeit i.S.v. ZPO 6 I lit. a
Das BGer erläutert im vorliegenden Entscheid den Begriff der geschäftlichen Tätigkeit i.S.v. ZPO 6 I lit. a (d.h. im Sinne des Tatbestandselements der handelsrechtlichen Streitigkeit): Nach allgemeiner Auffassung ist der Begriff der geschäftlichen Tätigkeit weit zu fassen (so schon Botschaft, BBl 2006 7261 unten). Darunter fallen nicht nur das eigentliche Kerngeschäft, sondern auch Hilfs- und … weiterlesen