5A_391/2013: Beschwerdelegitimation betreffend den Entscheid über die Zuführung eines Kindes
A. ist Mutter von drei Kindern. Die Tochter B. lebt bei ihrem Vater. Die Vormundschaftsbehörde Matzingen im Kanton Thurgau entzog A. die Obhut über die anderen zwei Kinder C. (geb. 2010) und D. (geb. 2011). Um die Kinder in einer Pflegefamilie unterzubringen, zog die Vormundschaftsbehörde die X. GmbH bei, welche darauf spezialisiert ist, für Amtsstellen … weiterlesen