4A_354/2013: Verhältnismässigkeit bei Organisationsmängeln (Bestätigung der Rechtsprechung)
Das Bundesgericht bestätigt in diesem Entscheid den Grundsatz der Verhältnismässigkeit bei der Behebung von Organisationsmängel — in casu das Fehlen einer Revisionsstelle — gemäss Art. 731b Abs. 1 OR. Unter Verweis auf BGE 138 III 294, E. 3.3.1 und 4A_411/2012 vom 22. November 2012, E. 2.1.5 weist das Bundesgericht darauf hin, dass in solchen Fällen die Ernennung des fehlenden Organs grundsätzlich die angemessene … weiterlesen