5A_478/2013: “Eigenes Fachwissen” des Gerichts; frühzeitige Offenlegung, Verletzung des rechtlichen Gehörs
Die ZPO 183 III kodifiziert indirekt den bereits früher geltenden Grundsatz, dass das Gericht seiner Entscheidung “eigenes Fachwissen” zugrunde legen darf: 4.1. Das Gericht kann auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen bei einer oder mehreren sachverständigen Personen ein Gutachten einholen (Art. 183 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Das gerichtliche Gutachten verschafft dem Gericht die … weiterlesen