Bundesrat: Kantonal zugelassene Arzneimittel dürfen weiterhin in Verkehr bleiben
Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben bis Ende 2017 gültig. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative hat das Parlament im Juni 2013 die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Der Bundesrat hat beschlossen, diese auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Bevor das Heilmittelgesetz (HMG) in Kraft trat, war es möglich, für Arzneimittel eine Marktzulassung nach kantonalem Recht zu … weiterlesen