4A_102/2013: auf die Kündigung des Hauswartvertrags anwendbare Regeln; Bestimmung der “prestation préponderante”
Das BGer hatte im vorliegenden Entscheid einen Hauswartvertrag (Hausabwartsvertrag) zu beurteilen. Dabei handelt es sich um einen gemischten Vertrag mit Elementen des Miet- und des Arbeitsvertrags, wobei die Kündigung demjenigen Regime untersteht, das der überwiegenden Leistung entspricht: Cette convention constitue un contrat mixte qui combine des prestations du contrat individuel de travail et du contrat de … weiterlesen