5A_54/2013: keine Berufung auf SchKG 43 (Ausnahme von der Konkursbetreibung) gegen privatrechtliche BVG-Stiftungen (amtl. Publ.)
Gemäss SchKG 43 ist die Konkursbetreibung ausgeschlossen, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Forderung beruht auf öffentlichem Recht, und der Gläubiger ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Im vorliegenden Verfahren hatte sich die auf Konkurs Betriebene auf diese Bestimmung berufen, obwohl die Gläubigerin als Stiftung Auffangeinrichtung BVG privatrechtlich organisiert ist. Die Vorinstanz, das OGer … weiterlesen