Bundesrat: Präimplationsdiagnostik künftig in bestimmten Fällen erlaubt
Der Bundesrat hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) und die zugehörige Botschaft ans Parlament überwiesen. Danach sollen Paare, die von einer schweren Erbkrankheit betroffen sind und sich für eine In-vitro-Befruchtung entscheiden, künftig die PID nutzen dürfen. Beim PID-Verfahren dürfen dann neu nicht mehr nur drei, sondern maximal acht Embryonen in vitro entwickelt werden (Achter-Regel). … weiterlesen