2C_908/2011: Fehler des Steuerberaters beim Ausfüllen der Steuererklärung sind grundsätzlich dem Steuerpflichtigen zuzurechnen
Der Steuerpflichtige, der einen Treuhänder mit dem Ausfüllen seiner Steuererklärung beauftragt, unterliegt nach wie vor den geltenden Verfahrenspflichten. Der vertretene Steuerpflichtige soll nicht besser gestellt werden als derjenige, der seine Steuererklärung selber ausfüllt. Im Entscheid hielt das BGer u.a. fest, was folgt. (E.3.5) Lorsqu’il mandate une fiduciaire pour remplir sa déclaration d’impôt, le contribuable n’est pas … weiterlesen