4A_683/2011: Erfolgshonorar; Vertragsauslegung; Begriff “Erfolg” deutet auf Kausalitätserfordernis hin
Das BGer hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Erfolgshonorar geschuldet war bzw. wie die Parteien den “Erfolg” definiert hatten. Es ging um die Anwendung des Database-Marketing-Verfahrens zur Erreichung der besseren Vermarktung bestimmter Immobilien. Die Vorinstanz, das HGer ZH, hatte in einem ersten Schritt eine normative Vertragsauslegung vorgenommen und dann im zweiten Schritt … weiterlesen