Archivierung von Patientendaten und Verletzung des Arztgeheimnisses
Ärzte und ihre Hilfspersonen, die Patientendokumentationen an ein Staatsarchiv übermitteln oder die Übermittlung ermöglichen, verletzen das Arztgeheimnis und machen sich somit strafbar gemäss Art. 321 StGB, da für die Weitergabe der Daten keine genügende gesetzliche Grundlage besteht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz (EJPD) in seinem Gutachten vom 30. Juni 2010. Die Archivierung von … weiterlesen