4A_313/2010: Duldungsvollmacht des Leiters einer Baustelle für die Bestellung eines Krans
Das BGer hält fest, dass die Bestellung eines Krans durch den Leiter einer Baustelle, der weder Organ noch Bevollmächtiger der Bauherrin ist, von einer Duldungsvollmacht gedeckt sein kann. Im vorliegenden Fall hatte es die Bauherrin geduldet, dass der Leiter als Koordinator der Bauarbeiten gegen aussen auftrat. Darin lag eine konkludente Vollmachtskundgabe iSv OR 33 III. … weiterlesen