1B_183/2009: Ablehnung wegen Befangenheit
Ein Staatsanwalt, der die Verteidigung eines Angeschuldigten als „agressiv“ bezeichnet, ist allein aufgrund dieser Aussage nicht befangen, wie das Bundesgericht entschieden hat (Urteil 1B_183/2009 vom 13. Oktober 2009). Ein Beschwerdeführer hatte vergeblich versucht, gegen die Abweisung seines Ablehnungsbegehrens wegen Befangenheit (vgl. § 96 Ziff. 4 GVG/ZH) vorzugehen. 3.1 […] Mit dem Ausdruck „aggressive Verteidigung“ wird … weiterlesen