BVerwGer: Schutz nur ausländischer Marken als notorisch bekannt iSv MSchG 3 II b i.V.m. PVÜ 6bis
Das BVerwGer hat entschieden, dass sich nur der Inhaber einer ausländischen Marke auf den besonderen Schutz notorischer Marken nach PVÜ 6bis berufen kann: “Die Parteien einschliesslich der Vorinstanz sind sich darin einig, dass sich auch schweizerische Staatsangehörige respektive in der Schweiz domizilierte juristische Personen auf den Schutz ihrer im Inland notorisch bekannten Marke im Sinne … weiterlesen