B‑6198/2008: Europakonforme Auslegung von GUB/GGA‑V. 17 III b und c: Bedeutung von Bezeichnung und Form
Art. 17 der GUB/GGA-Verordnung bestimmt den Schutzumfang einer geschützten Bezeichnung. Nach Abs. 3 lit. b und c ist es u.a. verboten, ein Behältnis oder eine Verpackung, die einen irreführenden Eindruck über den Ursprung des Erzeugnisses machen kann. zu verwenden, und auf eine besondere Form des Erzeugnisses nach Art. 7 II b der Verordnung (Beschreibung einer … weiterlesen