6B_112/2009: Strafzumessung bei Mittäterschaft (amtl. Publ.)
Die Strafe eines Mittäters darf nicht an die zu milde Bestrafung des anderen Mittäters angepasst werden, wie das Bundesgericht in seinem Urteil vom 16. Juli 2009 (6B_112/2009) feststellt. Die Vorinstanz hatte den Beschwerdegegner zu einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren verurteilt, obwohl es eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren als dem Verschulden des Beschwerdegegners angemessen betrachtete. … weiterlesen