6B_183/2009: Ausstandsgrund, Aussageverweigerungsrecht; Urkundenfälschung
Der wegen mehrfacher Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochene Beschwerdeführer drang mit seinem Antrag, ihn wegen Nichtigkeit des Urteils freizusprechen, vor dem Bundesgericht (Urteil vom 14. Juli 2009 – 6B_183/2009) nicht durch. Die Vorinstanz habe weder einen Ausstandsgrund noch ein Aussageverweigerungsrecht verkannt. Der Beschwerdeführer brachte vor, in der Anklage sei ihm vorgeworfen … weiterlesen