5A_151/2007: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt
Das BGer bestätigt den Anspruch jeder Verfahrenspartei, in alle für den Entscheid wesentlichen Akten Einsicht zu nehmen und sich dazu zu äussern. Das gilt auch im summarischen Verfahren der Rechtsöffnung. Zwar besteht nach SchKG 84 II kein Anspruch auf Replik und Duplik, doch verbietet das Bundesrecht Replik und Duplik nicht. Zudem handelt es sich bei … weiterlesen