2C_658/2007: Privatanteil an Telefon- und Internetkosten von 2/5
Das BGer schützt den Ermessensentscheid der Genfer Steuerbehörde, bei der in der Privatwohnung ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit eines Immobilien- und Finanzmaklers einen Abzug der Telefon- und Internetkosten (immerhin rund CHF 10’000) nur zu 3/5 und der Miet- und Heizkosten zunächst nur zu 3/4 zuzulassen (letzterer Posten war nicht mehr umstritten, nachdem die Genfer Steuerverwaltung hier später … weiterlesen