5C.254/2006: Protokoll einer StwE-Versammlung; Auslegung
Das BGer hat sich mit dem Protokoll einer StwE-Versammlung auseinanderzusetzen, das einem StwE das Recht einräumte, einen Bereich mit einem Zaun einzufassen, der nicht in ihrem Sonderrecht stand: “Aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung […] ergibt sich klar, dass die Beklagte damals vorbehaltlos ermächtigt wurde, neben ihrem Gartensitzplatz auch den sog. Zugang in die Einfriedung einzubeziehen.” Eine … weiterlesen