8C_74/2007: Verletzung beim Training mit einem Theraband kein Unfall
Eine Anwaltssekretärin zog sich beim Training mit einem Theraband eine Meniskusverletzung zu. Die Zürich als Unfallversicherer lehnte eine Leistungspflicht ab. Dagegen reichte der Krankenversicherer, die Helsana, Einsprache ein. Die Ablehnung dieser Einsprache wurde vom SozVersGer ZH geschützt. Das BGer weist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten der Helsana ab. “Nach der Rechtsprechung ist das Erfordernis des … weiterlesen