Revision des URG angenommen
National- und Ständerat haben die Revision des URG angenommen.Eine Übersicht über den Inhalt findet sich bei David Rosenthal (u.a. bleibt der Eigengebrauch im bisherigen Umfang erlaubt…).
National- und Ständerat haben die Revision des URG angenommen.Eine Übersicht über den Inhalt findet sich bei David Rosenthal (u.a. bleibt der Eigengebrauch im bisherigen Umfang erlaubt…).
Der deutsche Staatsrechtler und Schriftsteller Prof. Bernhard Schlink (Autor u.a. des “Vorlesers”) warnt in einem Essay für Spiegel Online vor der Aushöhlung der durch die Verfassung geschützten Grundrechte in Namen der Sicherheit. Der deutsche Verteidigungsminister Jung: Ein Abschuss wäre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen gemeiner Gefahr oder Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich. Ich … weiterlesen
In einem der eher seltenen Entscheide zum BGBB (zur amtl. Publ. vorgesehen) hat das BGer festgehalten, dass ein Transfer eines bäuerlichen Grundstücks innerhalb einer Unternehmensgruppe einen Verkauf im Sinne von BGBB 61 I darstellt, eine Bewilligung also notwendig ist.
Wenn die Mutter nach einer Scheidung und Wiederverheiratung beantragt (Gesuch um Namensänderung, ZGB 30 I), die Kinder nicht mehr mit dem gesetzlichen Namen (dem Namen des Exmannes) zu benennen, sondern mit dem Namen des neuen Ehemanns, so kann dies den Vater der Kinder in seiner Persönlichkeit verletzen. Das Interesse der Kinder, nach dem Ersatzvater zu … weiterlesen
Die EBK hat die Anhörung zur Teilrevision ihrer Börsenverordnung infolge der Revision von BEHG 20 (in Kraft wohl per 1.12.2007) eröffnet. Zum Erläuterungsbericht der EBK: hier.
Die EBK hat am 27. September 2007 das überarbeite (an die neue Kollektivanlagegesetzgebung angepasste) Rundschreiben “Öffentliche Werbung” angepasst. Keine öffentliche Werbung liegt vor, wenn sich die Werbung ausschliesslich an qualifizierte Anleger nach KAG (jetzt auch vermögende Privatpersonen) richtet. Inkrafttreten: 1. Oktober 2007
Lindt & Sprüngli kann seine in rotes oder blaues Zellophan eingewickelten Schokoladekugeln nicht als Formmarke eintragen lassen, weil diese Form generisch ist, dh das Wesen der Ware ausmacht. Das betrifft erstens die beiden Wickelenden und zweitens die Kugel und die Farben. Hätte Lindt & Sprüngli den Anspruch auf Kugel eines bestimmten Durchmessers und auf ganz … weiterlesen
Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränkter Kognition überprüfbar (BGG 98). Die Rechtsabwendung erfolgt nicht vom Amtes wegen, sondern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vischer Rechtsanwälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Reihe weiterer Entscheide zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weiterlesen
Das Bundesgericht schützt das Verbot der Werbung für zwei verschreibungspflichtige Medikamente auf www.migraene.ch gestützt auf HMG 32 II a und AWV 2 a als verfassungskonform (BV 27, Wirtschaftsfreiheit; nicht dass der Entscheid andernfalls hätte aufgehoben werden können, BV 190). Das gilt auch für das Verbot nur indirekter Werbung (AWV 1 II c e contrario). Im … weiterlesen
Auslegung der AVB eines Versicherers im Bereich der dem VVG unterstehenden Zusatzversicherung nach Vertrauensprinzip und der Unklarheits- und Ungewöhnlichkeitsregel. Die Klausel, wonach die Kosten für die Behandlung in einem Spital in der ganzen CH getragen werden, muss so verstanden werden, dass sie nur für Krankenhäuser gelte, mit denen ein Tarifvertrag gemäss den gleichen AVB bestehe. … weiterlesen