5A_963/2014: Beziehung eines ausländischen Organs zur Gesellschaft als Haftungsvoraussetzung beurteilt sich nach Gesellschaftsstatut (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht hatte in einer personenrechtlichen Streitigkeit zu beurteilen, ob der Präsident des Verwaltungsrats einer ausländischen Gesellschaft für potentiell persönlichkeitsverletzende Aussagen der Gesellschaft verantwortlich war. Das BGer hielt diesbezüglich zur “Mitwirkung” i.S.v. ZGB 28 folgendes fest: Eine Haftung für fremdes Verhalten lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 ZGB nicht herleiten. So ist beispielsweise auch der Arbeitgeber, … weiterlesen