Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Mietrechts
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2015 eine Botschaft zur Teilrevision des Mietrechtes verabschiedet. Die beabsichtigte Teilrevision beinhaltet folgende Änderungen: Bei einem Mieterwechsel soll mittels eines Formulars der bisherige Mietzins bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden. Die heute bereits in sieben Kantonen (Nidwalden, Zug, Fribourg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich) geltende Praxis soll neu … weiterlesen