2C_882/2014: MWSt auf den Billag-Empfangsgebühren zu Unrecht erhoben | Senkung des Jahresbetrages per 1. Mai 2015
Gemäss BGE 2C_882/2014 vom 13. April 2015 unterliegen die von der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Billag AG) jährlich erhobenen Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer-Pflicht. Der betreffenden Gebühr steht gemäss BGer keine Gegenleistung im Sinne des MWSt-Gesetzes (MWStG; SR 641.20) gegenüber. In Ermangelung eines synallagmatischen Leistungsaustausches und entgegen dem Wortlaut der Verordnung zum … weiterlesen