5A_289/2014: Bundesgericht präzisiert, was unter “berufsmässiger Vertretung” gemäss Art. 68 Abs. 2 ZPO zu verstehen ist (amtl. Publ.)
Im vorliegenden Urteil ging es um die Frage, ob sich A.A. in einer Einigungsverhandlung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens von C., der nicht Anwalt war, vertreten lassen konnte oder ob dieser berufsmässig auftrat und deshalb unerlaubterweise im Monopolbereich der Anwälte tätig wurde (Art. 68 Abs. 2 lit. a ZPO). C. war weder juristisch ausgebildet, noch hatte er eine besondere … weiterlesen