Mit dem Urteil 6B_536/2022 vom 25. August 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Beweisergänzung nach Abschluss des zweitinstanzlichen Beweisverfahrens. Hintergrund war die Erwägung der Vorinstanz bei der Strafzumessung, dass der Beschuldigte seit einer bestimmten Zeit nicht mehr delinquiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin geltend gemacht, dass der Beschuldigte inzwischen erneut rechtskräftig verurteilt worden war, was die Vorinstanz mangels Einholen eines aktuellen Strafregisterauszugs offensichtlich unrichtig festgestellt hatte.
5A_650/2022: Zustellung des Zahlungsbefehls an den Ehengatten (amtl. Publ., FR)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid 5A_650/2022 vom 13. Oktober 2022 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 153 Abs. 2 lit. b SchKG im Fall eines gemeinsam betriebenen landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 40 Abs. 1 BGBB anwendbar ist, wenn es sich dabei nicht um eine Familienwohnung nach Art. 169 ZGB handelt. Das Bundesgericht verneinte das Vorliegen einer Gesetzeslücke … weiterlesen