Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
5A_476/2022: Berücksichtigung des Einkommens volljähriger Kinder in der Unterhaltsberechnung
Im Urteil 5A_476/2022 vom 28. Dezember 2022 stellt das Bundesgericht klar, dass es im Ermessen des Gerichts liegt, in welchem Umfang ein volljähriges Kind zu seinem eigenen Unterhalt beitragen muss. Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Unterhaltsberechnung verlangt nicht, dass das Einkommen des Kindes vollumfänglich in die Unterhaltsberechnung einbezogen wird. Zusammenfassung Im vorliegenden Urteil hatte sich das … weiterlesen