Mit Urteil vom 10. Januar 2023 (1B_614/2022, 1B_628/2022) passt das Bundesgericht dessen Praxis dem gesetzgeberischen Willen per sofort an: Die Staatsanwaltschaft verfügt über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Mit dem Entscheid des Parlaments, bei der Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft entgegen anfänglicher Absicht kein Beschwerderecht einzuräumen, hat der Gesetzgeber seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die bisherige bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht zu übernehmen.
4A_298/2021 — Unterbrechung der Verjährung durch ein Schlichtungsgesuch, dessen Anträge auf Schweizer Franken anstatt in Euro lauten (amtl. Publ.)
In diesem Urteil klärte das Bundesgericht, dass ein Schlichtungsgesuch für Forderungen, die anstatt in Euro auf Schweizer Franken lauten, die Verjährung gültig unterbrechen. Gegenstand des Verfahrens war eine von einer Patientin gegen ein Privatspital und die behandelnden Ärzte mittels Schlichtungsgesuch eingereichte, auf Schweizer Franken lautende Verantwortlichkeitsklage. Dieses Gesuch erfolgte innerhalb der Frist von 10 Jahren … weiterlesen